Exodus 21:8

Die hebräische Magd

Der hebräische Knecht soll nach sechs Jahren Dienst im siebten Jahr freigelassen werden. Diese Regelung gilt nicht für eine hebräische Magd. Sie ist gekauft, um ihrem Herrn zu gefallen. Wenn sie ihn enttäuscht, muss er sie loskaufen lassen. Die Bedingung ist, dass er sie nicht an ein fremdes Volk verkaufen soll. Diese Regelung dient dazu, sie vor Willkür zu schützen.

Der Herr kann die Magd auch für seinen Sohn bestimmen. Dann muss er sie wie eine Tochter behandeln. Wenn er sich eine andere Frau nimmt und seine Magd nicht verkauft, sondern sie behält, darf er sich der ehelichen Pflicht nicht entziehen. Tut er das doch, steht es ihr frei, wegzugehen, ohne dass ein Kaufbetrag damit verbunden ist.

Wir können in der Magd ein Bild von Israel sehen. Israel durfte nicht frei ausgehen (im Gegensatz zu unserem Herrn Jesus). Das Volk war durch Gott erkauft, damit es Ihm gefallen sollte. Leider missfiel es Gott immer wieder.

Anders als der Herr in diesem Abschnitt hat Gott sein Volk in die Hände fremder Völker verkauft (Ri 2:14; Ps 44:13; Jes 50:1). Das war kein treuloses Handeln des HERRN. Im Gegenteil, es lag allein in der Untreue des Volkes begründet. Gottes Ziel war es, dem Volk den Unterschied zwischen dem Dienst für Ihn und dem Dienst für die Nationen zu zeigen (2Chr 12:8). Auch anders als in diesem Abschnitt war bei „dem Verkauf“ kein Geld im Spiel.

Die Magd, Israel, wird letztendlich frei werden. Sie soll die Frau des Sohnes werden (Hos 2:21). Dann wird Gott gemäß dieser Stellung mit ihnen handeln. In der Erwartung dieser Zeit hat der Sohn „sich eine andere“ Braut genommen, die Gemeinde. Die Beziehung zu Israel besteht nicht während der Zeit, in der die Gemeinde gebildet wird (Hos 3:3-5). Israel ist dann „Lo-Ammi“ und „Lo-Ruchama“ (Hos 1:6; 9). Gott erkennt Israel in dieser Zeit nicht mehr als sein Volk an. Es ist fortgegangen, von Ihm weg.

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