Numbers 35:9-21

Zufluchtsstädte sind für den Totschläger

Zufluchtsstädte sind für den Totschläger. Bei Totschlag gibt es folgendes zu beachten:

1. Die Tat: Dabei ist zu unterscheiden zwischen einem Totschlag, der ein Unglück darstellt, und einer mit Vorbedacht verübten Tat.

2. Der Totschläger flüchtet in die nächstliegende Zufluchtsstadt, um nicht in die Hände des Bluträchers zu fallen (Der Bluträcher ist die Person, die dem Getöteten am nächsten steht, der für seine Belange aufkommt).

3. Die Ältesten der Zufluchtsstadt untersuchen, ob der Totschlag als Unglück oder mit Willen geschah.

4. Wenn es sich um einen willentlich erfolgten Totschlag zu handeln scheint, wird der Totschläger dem Bluträcher ausgeliefert, der den Totschläger dann tötet.

5. Wenn es sich um einen unbeabsichtigten Totschlag handelt, darf der Totschläger in der Zufluchtsstadt bleiben und ist dort sicher vor der Rache des Bluträchers. Doch er soll dort bis zum Tod des Hohenpriesters bleiben. Wenn er sich zu Lebzeiten des Hohenpriesters außerhalb der Stadt begibt, ist der Bluträcher berechtigt, ihn noch zu töten; Sicherheit gibt es nur in der Zufluchtsstadt.

Drei dieser Städte lagen innerhalb des Landes und drei jenseits des Jordan. Die drei Städte in dem Land lagen alle auf einer Höhe, sodass sie schon von Weitem sichtbar waren (vgl. Mt 5:14-16).

In dem Land konnte es Totschläger geben. Hiermit weist Gott auf abnormale Umstände in dem Land hin. Das Land bedeutete Leben im Überfluss. Aber hier sieht Gott das Gegenteil voraus. In der Anwendung können wir an Israel denken, aber auch an die Christenheit.

Israel hat den Messias getötet, aber es in Unwissenheit getan. Darum gibt es für das Volk Hoffnung. Der Totschlag des Messias wird dem Volk nicht als beabsichtigte Tat angerechnet. Wir hören das aus den Worten des Herrn Jesus am Kreuz (Lk 23:34) und später auch aus dem, was Petrus sagt (Apg 3:17).

Petrus öffnete in Apostelgeschichte 2 bei seinem Aufruf zur Bekehrung in Wirklichkeit die Tore zur Zufluchtsstadt. Dreitausend gaben seinem Wort Gehör und wurden der Gemeinde hinzugefügt (Apg 2:41). Auf sie und alle weiteren Juden, die den Herrn Jesus als ihren Heiland angenommen haben, ist anwendbar was wir in Hebräer 6 lesen: „Die wir Zuflucht genommen haben zum Ergreifen der vor uns liegenden Hoffnung“ (Heb 6:18). Das macht Christus zu der wahren Zufluchtsstadt.

Aber nicht nur die Juden sind schuldig am Tod des Herrn Jesus; die Nationen sind es auch. Aber auch sie haben in Unwissenheit gehandelt (1Kor 2:7; 8). Für beide gilt die Gemeinde als Zufluchtsstadt. Die Zufluchtsstadt ist auch ein Bild einer Zufluchtsstätte für Heiden, denn auch Fremdlinge und Beisassen konnten die Vorrechte dieser Zufluchtsstädte nutzen (4Mo 35:15). So wird in Christus Jesus kein Unterschied zwischen Grieche und Jude gemacht. Nichtjuden, die durch Glauben Zuflucht bei Christus suchen, werden in Ihm sicher und bewahrt sein (Röm 8:1).

Aber nicht nur Juden und Nationen sind schuldig. Der Grundsatz des Totschlages ist auch auf die Gemeinde als verantwortliches Zeugnis auf der Erde anwendbar. Im geistlichen Sinn ist die Gemeinde, besser gesagt die Christenheit, auch zum Totschläger geworden. Sie haben den Herrn Jesus um das Haupt-Sein beraubt und es selbst in die Hand genommen. Die Anmaßung, die Rechte des Christus für sich zu beanspruchen, ist am deutlichsten im Papsttum zu sehen. Das Gleiche gilt für alle menschlichen Einrichtungen, die die Wirkung des Geistes Gottes in der Gemeinde leugnen oder einschränken.

Wer sich dessen bewusst wird, wird den Bedarf einer Zufluchtsstätte fühlen. Sie werden nach einer Zufluchtsstadt suchen, wo die Rechte und Ansprüche des Herrn Jesus durch sein Wort und seinen Geist anerkannt werden. In einer solchen Zufluchtsstadt wird der Geist nicht ausgelöscht (1Thes 5:19) durch menschliche Regelungen und Gebote. Die Regeln, die in den Glaubensbekenntnisschriften stehen, aber auch ungeschriebene Regeln der Tradition, sind tödlich für das Beleben des Werkes des Geistes Gottes, der Christus verherrlichen will.

Auch die Gemeinde hat es mit „dem Bluträcher“ zu tun, das ist Gott selbst. Er hat die Zweige des Ölbaumes, das ist Israel, nicht verschont. Er hat das Volk für eine bestimmte Zeit zur Seite gesetzt. Aber ebenso wenig wird Er die Gemeinde, als die bekennende Christenheit gesehen, verschonen, wenn sie nicht in der Einsicht verbleibt, dass sie vollkommen abhängig von Gottes Güte ist (Röm 11:21; 22).

Am deutlichsten gilt es für das Volk Gottes, das im Erbteil wohnt. Da gibt es die Levitenstädte, die zum Teil auch Zufluchtsstädte sind, für Christen, die Totschläger geworden sind. Totschläger ersticken das wahre Leben aus Gott. Wir erkennen sie in Menschen, die bekennen, Christen zu sein, die ein Erbteil beanspruchen, wobei sich ihre wahre Gesinnung darin zeigt, dass sie falsche Lehren bezüglich des Herrn Jesus verkündigen. Sie leugnen die jungfräuliche Geburt, seinen Kreuzestod, seine Auferstehung. Dadurch töten sie den Glauben vieler. Wenn solche Menschen zur Umkehr kommen, können sie ihre Zuflucht zu einer Zufluchtsstadt nehmen.

Die örtliche Gemeinde soll ein sichtbarer Ort sein, eine Stadt, die auf dem Berg liegt, die nicht verborgen sein kann. Dann werden die vielen, die auf der Flucht sind, dahin ihre Zuflucht nehmen können. Sind wir als solche bekannt?

Wann der Totschläger sterben muss

Dies sind Fälle, bei denen der Totschläger getötet werden soll. Bevor dem Totschläger Asyl gewährt werden konnte, musste festgestellt werden, ob er durch ein Unglück jemanden getötet hatte oder ob er vorsätzlich gehandelt hatte. Wenn es mit Absicht geschah, sollte der Bluträcher den Mörder töten. Vergossenes Blut sollte gerächt werden. Die Schuld, die durch das Blutvergießen auf das Land gebracht worden war, konnte nur getilgt werden, wenn das Blut des Schuldigen vergossen wurde.

Es wurde Absicht unterstellt, wenn der Totschläger den anderen mit einem Gegenstand in der Hand geschlagen hatte. Er hätte wissen müssen, dass er dem anderen damit einen tödlichen Schlag versetzen konnte, und er hätte diesen niemals gegen den anderen benutzen dürfen. Es ist auch die Rede davon, es aus Hass oder Feindschaft getan zu haben. Dann konnte der Stoß oder der Schlag eine mörderische Gesinnung offenbaren.

Der Bluträcher ist jemand, der für die Familienrechte eintritt. Der Ausdruck für Bluträcher (im Hebräischen goel) wird auch für den „Löser“ gebraucht in dem Fall, dass ein verlorener Familienbesitz gelöst wird (3Mo 25:48; Rt 3:3). Er tritt auch dann für das Recht der Familie ein.

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