Proverbs 23:11

Das Eigentum Wehrloser achten

Erneut weist der Lehrer der Weisheit darauf hin, die Rechte anderer an ihrem Eigentum anzuerkennen (Spr 23:10; Spr 22:28). Diesmal warnt er davor, „die alte Grenze“ zu verrücken, die die Felder der vaterlosen Waisen begrenzen. Wer sie verrückt, verletzt deren Eigentum. „Dringe nicht ein in die Felder der Waisen“ bedeutet, dass niemand mit feindlichen Absichten in diese Felder kommen darf, und zwar mit der Absicht, die Grenzsteine zu verlegen und so einen Teil ihrer Felder zu rauben.

Spr 23:11 macht deutlich, warum es klug ist, kein Land zu rauben und schon gar nicht von wehrlosen Waisen. Wer das tut, bekommt es nämlich mit dem zu tun, der sich für solche einsetzt, die keinen irdischen Vater haben, auf den sie sich stützen können und der sich für sie einsetzt. Sie haben einen „Erlöser“, der „stark“ ist (Jer 50:34). Er führt ihre Rechtssache und wird ihn mit dem Übertreter zusammen führen, indem Er ihn vor Gericht bringt und ihn verurteilt. Er ist der Goel, der Erlöser, der Helfer für die, die nicht auf die Hilfe eines Menschen rechnen können (vgl. Ps 10:14; Hiob 19:25). Witwen und Waisen stehen als Wehrlose unter der direkten Fürsorge Gottes (Ps 68:6; Ps 82:3; Ps 146:9; Hos 14:4).

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