Leviticus 16:29

Festsetzung des Tages und Bestimmungen über die äußerliche Feier des Festes

29»Und folgendes soll für euch eine ewiggültige Verordnung sein: Im siebten Monat, am zehnten Tage des Monats, sollt ihr eure Seelen beugen
oder: kasteien, d.h. fasten
und dürft keinerlei Arbeit verrichten, weder der Einheimische noch der Fremdling, der sich bei euch aufhält;
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