John 18:28

28Von Kaiphas führte man Jesus in die Statthalterei.
Siehe die Anmerkung zu Mt 27:27.
Der Tag begann zu grauen. Die Juden selbst betraten den Statthalterpalast nicht,
Sondern ließen Jesus wohl durch die römische Wache hineinführen.
damit sie vor Verunreinigung bewahrt blieben und das Passah essen könnten.
Das Betreten eines heidnischen Hauses, worin sich Sauerteig vorfinden konnte, hätte die Juden verunreinigt und sie unfähig gemacht, das Passah zu essen. Dies Essen des Passah versteht man nun gewöhnlich von dem Essen des Passahlammes am Abend des 14. Nisan. Dann müßte aber die Verhandlung vor Pilatus und Jesu Kreuzigung schon am Morgen des 14. Nisan stattgefunden haben, während sie von den drei ersten Evangelien auf den 15. Nisan verlegt wird. Das in Joh. 13 erzählte Mahl wäre in diesem Fall auch nicht die gesetzliche Passahmahlzeit, die erst am Abend des 14. Nisan gehalten wurde, sondern eine feierliche Abschiedsmahlzeit Jesu mit seinen Jüngern schon am Abend des 13. Nisan. Somit bestünde ein offenbarer Widerspruch zwischen der Zeitangabe des Johannes und der der drei anderen Evangelisten in bezug auf Jesu letztes Passahmahl und Todestag. Nun braucht aber das Essen des Passah in Joh 18:28 gar nicht ausschließlich von dem Essen des Passahlammes am Abend des 14. Nisan verstanden zu werden. Während des siebentägigen Festes wurden außer Lämmern und jungen Ziegen auch noch Rinder als Passahopfer geschlachtet, 5Mo 16:2, 2Ch 35:7-9 und abgesehen von der eigentlichen Passahmahlzeit am Abend des 14. Nisan, fanden auch an den übrigen Tagen des Festes feierliche Mahlzeiten statt, so daß es 2Ch 30:22 von den Israeliten heißt: "sie aßen sieben Tage hindurch das Festopfer" — ein Ausdruck, der sich mit dem in Joh 18:28 fast völlig deckt. Das Essen des Passah an dieser letzten Stelle kann deshalb auch von dem Essen der Opfer während aller sieben Tage verstanden werden. Dieser Ausdruck ist daher auch für die Festopfermahlzeit am 15. Nisan ganz angemessen. An dieser Mahlzeit hätten aber die Juden nicht teilnehmen können, wenn sie sich in der Frühe des 15. Nisan durch das Betreten der heidnischen Statthalterei verunreinigt hätten. Denn die Verunreinigung dauerte bis zum Ende des Tages, während das Festmahl des 15. Nisan im Laufe des Tages gehalten wurde. Ganz anders aber hätte die Sache bei dem Passahmahl am Abend des 14. Nisan gelegen. In der Frühe dieses Tages hätten die Juden ohne Bedenken den Palast des Pilatus betreten können. Denn eine etwaige Verunreinigung wäre ja nach Sonnenuntergang zu Ende gewesen, 4Mo 19:22 und sie hätten dann am Abend an dem eigentlichen Passahmahl teilnehmen können. Dies Mahl kann also schon deshalb in Joh 18:28 nicht gemeint sein, weil im Blick darauf bei dem Betreten des heidnischen Palastes keine von dem Essen des Passahlammes ausschließende Verunreinigung zu befürchten war. — Ein Widerspruch zwischen Johannes und den drei ersten Evangelisten besteht folglich nicht: alle vier Evangelisten setzen übereinstimmend Jesu letztes Passahmahl auf Donnerstag, den 14. Nisan, und Jesus Todestag auf Freitag, den 15. Nisan.
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