Deuteronomy 16:18

Gerechtes Gericht

Hier beginnt ein neuer Abschnitt, der aber in Verbindung mit den vorangegangenen Kapiteln steht, da es noch immer um den Platz geht, wo der HERR wohnt. Er ist der Mittelpunkt. Ab diesen Versen bis einschließlich Kapitel 19 geht es um das bürgerliche und politische Leben, während es in den bisherigen Kapiteln mehr um das religiöse Leben geht. Der vorige Abschnitt beschäftigt sich mit der Anbetung, dieser Teil spricht über das Bewahren der Anbetung nach dem Recht Gottes.

Im buchstäblichen Sinn haben wir nichts mit diesen Vorschriften zu tun, wohl aber in einem geistlichen Sinn. Mit unserem Zusammenkommen ist nicht nur ein Aspekt des Priesterdienstes verbunden, sondern auch eine Rechtsprechung. Es geht um das Leben der Gemeinde in ihren juristischen Aspekten: um Dinge, die Uneinigkeit hervorbringen und wie diese gelöst werden müssen. Wir können eine Parallele zwischen diesem Abschnitt und Matthäus 18 ziehen. Den Abschnitt von 5Mo 16:18-22; 5Mo 17:1-7 können wir neben Mt 18:1-14 legen und 5Mo 17:8-13 neben Mt 18:15-20 und 5Mo 17:14-20 neben Mt 18:21-35.

Diese Verse behandeln die Rechtsprechung. In der Wüste wurden die Richter über eine Anzahl Personen gesetzt (2Mo 18:25). Hier geschieht es in Verbindung mit den Städten (vgl. 2Chr 19:5; 8), in denen sie über das Land verteilt wohnen würden. Innerhalb des Landes fand die Rechtsprechung in den Toren der Städte statt. Die Anzahl der Richter soll abhängig sein von der Einwohnerzahl der Stadt.

Mose schreibt vor, wie die niedrigen Gerichte eingesetzt werden mussten. Nicht jeder Streit zwischen Angehörigen des Volkes musste vor dem höchsten Gericht behandelt werden. In unserem Gemeindeleben ist auch zu unterscheiden zwischen Streitfällen, die eine Aussprache in der Gemeinde erfordern, und solchen, die individuell behandelt werden sollten. Nicht jedes Problem muss vor die ganze Gemeinde kommen, so wie nicht jeder Streit zwischen Israeliten in Jerusalem behandelt wurde. Gott erwartet, dass Gläubige Dinge untereinander zu regeln imstande sind. Jeder Gläubige kann ein Richter sein, wenn er geistlich gesinnt ist (Gal 6:1), so wie jeder Gläubige Priester sein kann, wenn er geistlich gesinnt ist.

In den 5Mo 16:18-20 stehen die Regeln, die Richter beachten müssen. Diese Regeln kommen von Gott und werden durch Ihn bestimmt. Der Nachdruck liegt auf der Gerechtigkeit, die in 5Mo 16:20 zweimal nacheinander genannt wird. Das Wichtigste ist, dass gerecht gerichtet wird, das heißt so, wie Gott ist und wie Er die Dinge sieht. Eine bewusste Abweichung von dieser Norm ist eine Rechtsbeugung.

Der Richter soll den Angeklagten wie eine Person sehen, die er noch nie gesehen hat und nicht kennt. Sein Urteil darf nicht durch persönliche Vorurteile beeinflusst werden (Spr 18:5; Spr 24:23). Der Richter darf nicht käuflich sein (2Mo 23:8). Das Leben im Land und der Besitz des Landes hängen für jeden Einzelnen und für die Nachkommen ab von einer gerechten Rechtsprechung.

Es geht hier um Menschen, die die richtige Gesinnung besitzen, um zwischen Brüdern richten zu können. Das ist eine schwierige Aufgabe. Man ist nicht so ohne Weiteres ein Richter, man ist nicht so ohne Weiteres in der Lage, zu einem Bruder oder einer Schwester zu gehen, um sie auf etwas Verkehrtes hinzuweisen. Das „Rechtsprechen“ in der Gemeinde, was jeder Gläubige sollte tun können (1Kor 6:2-5), ist eine Vorbereitung für den Dienst im Friedensreich, wo wir Engel richten werden. Wir können nur Regierung ausüben, nachdem wir uns selbst so kennengelernt haben, wie der Herr uns schon immer gekannt hat. Die volle Erkenntnis darüber bekommen wir dann, wenn wir „vor dem Richterstuhl des Christus offenbar werden“ (2Kor 5:10).

Es geht um den Balken und den Splitter (Mt 7:3-5). Der Splitter ist nicht gut, der muss raus, aber das geht erst, wenn der Balken aus dem eigenen Auge entfernt ist. Wenn jemand etwas über den Splitter sagt, darf nicht auf einen Balken im eigenen Auge verwiesen werden können. Der „Richter“ darf nicht selbst anklagbar sein.

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