Deuteronomy 19:15

Zwei oder drei Zeugen

Ein Richter durfte im Fall eines Verbrechens kein Urteil aufgrund der Aussage eines einzelnen Zeugen fällen. Um eine Sache anzuerkennen, mussten zwei oder drei Zeugen vorhanden sein (5Mo 17:6; 4Mo 35:30; vgl. 1Joh 5:7; 2Kor 13:1).

Nach diesem Grundsatz muss auch in der Gemeinde des Neuen Testamentes gehandelt werden (Mt 18:15; 16). Die Gemeinde darf kein Urteil fällen aufgrund dessen, was eine Person sagt, und wenn es eine noch so vertrauenswürdige Person ist. Es muss erst untersucht werden und zwar mit dem Ziel, den Übertreter zu gewinnen. Erst wenn die Sünde bewiesen ist und auch feststeht, dass der Übertreter seine Sünde nicht bekennen will, muss die Sache in und vor die Gemeinde gebracht werden.

Was als allgemeine Regel für Brüder und Schwestern gilt, die sündigen, gilt natürlich ganz besonders auch für jemanden, der in der Gemeinde eine besondere Stellung einnimmt (1Tim 5:19). Diejenigen, die auf eine besondere Weise mit dem Wohlergehen der Gemeinde beschäftigt sind, sind auch in einer besonderen Weise der Kritik ausgesetzt. Ihre Fehler haben auch größere Folgen als die eines unauffälligen Gemeindemitglieds. Doch eine Sünde, die zur Anklage führt, muss sehr deutlich bewiesen werden. Die Anklage darf nicht auf Vermutungen und noch weniger auf verletzten Gefühlen gegründet sein.

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