Ezekiel 46:17

Erbteil des Fürsten

Nachdem der HERR über die Opfergaben gesprochen hat, die der Fürst bringen soll, spricht Er über den Besitz des Fürsten. Er gibt klare Anweisungen, wie der Fürst mit seinem Besitz umgehen soll (Hes 46:16). Wenn er einem seiner Söhne etwas von seinem Besitz schenkt, ist es von diesem Moment an das Eigentum seines Sohnes. Sein Sohn ist dann sein erblicher Besitzer.

Wenn wir in dem Fürsten ein Bild des Herrn Jesus sehen, sehen wir in den Söhnen ein Bild der neutestamentlichen Gläubigen. Sie sind „die Kinder, die Gott Ihm gegeben hat“ (Heb 2:13). Das bedeutet nicht, dass die Gläubigen „Kinder des Herrn Jesus“ sind. Sie werden nirgendwo in der Schrift so genannt. Sie sind Kinder Gottes und als solche von Gott an seinen Sohn gegeben (vgl. Joh 17:6). Zusammen mit dem Sohn dürfen sie das Erbteil besitzen. Er gibt jedem von ihnen sein eigenes Erbteil, zu dem der Vater sie qualifiziert hat (Kol 1:12).

Es steht dem Fürsten auch frei, etwas von seinem Erbteil an einen seiner Knechte zu verschenken (Hes 46:17). Dieses Geschenk bleibt aber – im Gegensatz zu dem an seinen Sohn – sein Erbeigentum. Der Knecht darf es „bis zum Freijahr“ genießen, was an das Jubeljahr erinnert (vgl. 3Mo 27:24; 3Mo 25:10-13). Dann muss er den Besitz an den Fürsten zurückgeben. Alles, was dem Fürsten als Erbteil gehört, bleibt in seiner Familie. Das Erbteil ist ganz für seine Söhne bestimmt.

Wir, die Gläubigen der Gemeinde, sind nicht nur Söhne Gottes, sondern auch Diener des Herrn Jesus. Als Diener hat uns der Herr Jesus auch irdischen Besitz gegeben. Mit diesem dürfen wir für Ihn arbeiten (Lk 16:8-12). Wir dürfen ihn genießen, während wir ihn für den Herrn einsetzen (1Tim 6:17-19). Aber was Er uns gibt, um es für Ihn zu verwenden, bleibt sein. Wenn das Jubeljahr, das Friedensreich, kommt, werden wir Ihm zurückgeben, was Er uns anvertraut hat. Er wird das, was wir verdient haben, mit seinen Gütern belohnen (Mt 25:20-23; 2Kor 5:10). Die Betonung liegt jedoch auf dem, was wir als Söhne empfangen haben nämlich alle geistlichen Segnungen (Eph 1:3-5). Diese sind und bleiben für immer unser Eigentum.

Der HERR bestimmt auch, dass der Fürst seinen Besitz nicht erweitern darf, indem er Landsleute aus ihrem Besitz verdrängt (Hes 46:18; vgl. Hes 45:8). Frühere Fürsten raubten oft schamlos den Besitz ihrer Untertanen, so wie Ahab das Erbteil Naboths raubte (1Kön 21:1-3; 11-16). Das wird im neuen Israel nicht geschehen dürfen. Hier sehen wir, dass sich das Herz des Menschen trotz der vollkommenen Herrschaft des Herrn Jesus nicht verändert hat. Das Verlangen nach mehr bleibt. Der HERR warnt den Fürsten, die Rechte der anderen zu respektieren und seine Machtposition nicht zu missbrauchen. Übrigens zeigt dieser Vers noch einmal, dass der Fürst nicht der Messias, der Herr Jesus, ist. Es ist unmöglich, dass Gott etwas dergleichen zu Ihm sagt.

Der Fürst hat sein eigenes Erbteil. Von diesem Besitz kann er seinen Söhnen als Erbe geben, was er will. Wenn er sich daran hält und nicht in das Eigentum anderer eingreift, bleibt das Volk, das der HERR „mein Volk“ nennt, im Genuss seines eigenen Besitzes.

So wie der Fürst sein eigenes Eigentum nicht verringern darf, indem er einen Teil davon an Knechte gibt, so darf er auch niemanden gewaltsam sein Eigentum wegnehmen, um es z. B. seinen Söhnen zu geben. Er darf seinen Söhnen nur einen Teil seines eigenen Besitzes als Erbteil geben. Wenn er das Volk von ihrem Besitz verdrängt, um es selber in Besitz zu nehmen, vertreibt er sie davon und zerstreut sie. Ein solches Vorgehen steht völlig im Gegensatz zu dem, was Gott im Friedensreich realisiert sehen will: Jeder wird in Sicherheit wohnen, jeder unter seinem Weinstock und seinem Feigenbaum (1Kön 5:5).

Copyright information for GerKingComments