Matthew 19:12

Die Unverheirateten

Immer wieder kann man erkennen, wie sehr die Jünger noch unter dem Einfluss des Denkens nach den Maßstäben des Gesetzes stehen. Sie empfinden die Worte des Herrn als ziemlich radikal. Wenn die Ehe eine so zwingende und einengende Angelegenheit ist, sollte man am besten gar nicht damit anfangen – so ist ihre Überlegung. Ein bisschen Freiraum, um die Sache zu beenden, wenn es denn wirklich nicht mehr geht, sollte doch wohl vorhanden sein. So denken die Jünger und so denken auch heute zahllose Christen, sogar „bibeltreue“ Christen. Sie werden es zwar so nicht aussprechen, aber die Ausnahmeklausel ist für sie doch eine Erleichterung des allzu hohen Anspruchs der Unantastbarkeit der Ehe.

Es ist auch wirklich ein Wort, das nicht leicht zu verstehen ist. Nicht alle fassen es. Nur wer schon damit zu tun bekommen hat, begreift, was der Herr meint. Der Herr stellt drei Situationen vor, in denen ein Mensch nicht zur Verehelichung kommt. Es kann jemand von Geburt an ungeeignet sein, zu heiraten, z. B. aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung. Es kann auch jemand von Menschen daran gehindert werden, z. B. Kastrierte oder Sterilisierte. Und eine dritte Gruppe bleibt unverheiratet aufgrund einer eigenen Entscheidung, um dem Herrn ausschließlicher dienen zu können.

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