Proverbs 20:20

Eltern verfluchen und schröpfen

Wer ein Elternteil verflucht, wird in völliger Dunkelheit sterben (Spr 20:20). Für so jemanden ist „das Dunkel der Finsternis in Ewigkeit aufbewahrt“ (Jud 1:13). Das Gesetz gebietet, dass Vater und Mutter geehrt werden (2Mo 20:12; 5Mo 5:16; Eph 6:1-3). Geschieht das nicht, ist das ein ernster Gesetzesverstoß. Was hier geschieht, geht noch weiter. Es ist das Gegenteil: Anstatt die Eltern zu ehren, werden sie verflucht.

Über solche Sünden kann nur ein schweres Urteil gefällt werden (2Mo 21:17; 3Mo 20:9; 5Mo 27:16; Mt 15:4-6). Die Leuchte, hier das Symbol für Licht und Leben, erlischt in völliger Finsternis. Wer in dieser Weise flucht, stirbt nicht nur, sondern landet zu Recht in völliger Finsternis. Jede Verbindung zum Leben und Licht ist abgebrochen. Ihm geschieht das, was er seinen Eltern gewünscht hat.

Ein Erbe wird erst dann jemandem übergeben, wenn der Erblasser gestorben ist (Spr 20:21). Es geht hier um ein Erbe, das zu schnell erworben wird. Das bedeutet, dass es illegal und zu Unrecht erlangt wird, wobei die Gier die treibende Kraft ist. Man hat keine Geduld, auf die Zeit zu warten, die Gott bestimmt, sondern greift voraus. Das passt zu der Mentalität, die heute überall vorherrscht: etwas haben zu wollen und es sofort haben zu wollen.

Ein Beispiel dafür ist das Gleichnis vom verlorenen Sohn. Er hatte keine Geduld, auf den Tod seines Vaters zu warten, und erbat den Teil des Erbes, auf den er Anspruch hatte (Lk 15:12). Damit erklärte er seinen Vater vorzeitig für tot. Er verlor schnell seinen Besitz und landete bei den Schweinen. Es ist auch möglich, dass jemand seine Eltern aus ihrem Erbe vertreibt, indem er ihnen das Leben unmöglich macht (Spr 19:26). Jeder, der ein Erbe auf böse, ungerechte Weise an sich reißen will, wird immer einen Weg finden. Aber sein „Ende wird nicht gesegnet sein“.

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