Deuteronomy 24:6

Keinen Mühlstein als Pfand nehmen

In dem Abschnitt von Kapitel 24,6–25,16 werden die Interessen des Bruders behandelt. Wenn die Interessen unseres Bruders unseren eigenen Interessen entgegenstehen, gehen die des Bruders vor (Phil 2:4; 20; 21).

Gott gewährt viel, aber Er gibt auch Einschränkungen zum Schutz anderer. Jemand mag ein Pfand von seinem Bruder nehmen, aber wenn sein Bruder etwas leihen möchte, zeigt das seine schwache Ausgangslage und deshalb wird er beschützt. Gott bestimmt hier, was nicht als Unterpfand genommen werden darf. Es betrifft nicht so sehr den Wert des Gegenstandes, sondern die große Bedeutung für den Lebensunterhalt.

Wenn jemand beispielsweise Korn leihen muss, darf das Arbeitsgerät, mit dem das Korn gemahlen wird, nicht als Pfand genommen werden. Er benötigt dieses Werkzeug, um das Korn zu mahlen, damit es als Speise zum Leben genutzt werden kann. Dieses Werkzeug ist somit sein Leben und wer das als Pfand fordert, nimmt das Leben seines Bruders als Unterpfand.

Dies kann auf jemanden angewandt werden, der das Wort verkündigt. Der geistliche Dienst, der in den Worten des Dieners zu den Gläubigen kommt, ist geistliche Speise für die Gläubigen. Doch was gesprochen wird, muss durch die Gläubigen auch verarbeitet werden. Es ist nicht so ohne weiteres verbrauchsfertig, es muss beurteilt, getestet und bearbeitet werden. Das zu uns gekommene Wort muss somit feingemahlen werden und eine Wirkung in unseren Herzen und Gewissen hervorbringen, damit die in dem Wort enthaltene Speise zum Vorschein kommt.

An dieser Arbeit darf kein Bruder und keine Schwester gehindert werden, indem man ihm oder ihr den Mühlstein wegnimmt. Es darf auch kein Hindernis aufgestellt werden, das den vollen Genuss der Speise verhindert. Keiner, der das Wort bringt, darf einen Bruder in seinem geistlichen Wachstum von sich selbst abhängig machen. Ein jeder muss für sich selbst in Gemeinschaft mit dem Herrn die Speise verarbeiten.

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