Exodus 21:12-36

Vorschriften bei Totschlag

In den 2Mo 21:12-36 werden genauere Bestimmungen für den Fall des Übertretens eines bestimmten Gebotes gegeben. Wir sehen, wie der HERR verschiedenen Umständen Rechnung trägt und inwiefern ein eigener Vorsatz des Menschen im Spiel ist.

In Matthäus 5 geht der Herr Jesus auf das Übertreten von Geboten ein (Mt 5:21; 22; 27; 28; 33; 34; 38; 39). Er macht deutlich, dass es nicht nur um die Taten geht, sondern vor allem um das Herz, um die Gesinnung, die hinter dem Tun verborgen ist. So hat Er auch sein eigenes Herz offenbart, um zu zeigen, wie weit sein Leben über das hinausgeht, was das Gesetz fordert. Der Herr Jesus hat nicht nur das Gesetz erfüllt, sondern auch das, was darüber hinausgeht. Nirgends fordert das Gesetz, das Leben für andere zu geben. Das hat der Herr aber getan. Der Beweggrund dazu kann nur Liebe sein.

In den 2Mo 21:12-14 geht es um nähere Bestimmungen zum sechsten Gebot (2Mo 20:13). Die radikalste Form der Gesetzesübertretung gegen den Nächsten ist, ihn zu töten, ihm das Leben zu nehmen. Die allgemeine Regel im Volk Israel ist, dass im Fall von Totschlag nach den Grundsätzen gehandelt werden muss, die Gott bereits Noah deutlich gemacht hatte (1Mo 9:6). Wer einen anderen tötet, beansprucht Rechte, die nur Gott hat. Gott allein hat das Verfügungsrecht über Leben und Tod. Dieses Verfügungsrecht hat Gott der Obrigkeit übertragen (Röm 13:1-7).

Wenn jemand aus Versehen einen Menschen getötet hat, kann er zu einer Zufluchtsstadt fliehen, wofür später Regelungen getroffen werden (4Mo 35:6-15; 5Mo 19:1-13; Jos 20:1-9). Auch zum Altar kann er seine Zuflucht nehmen. Gott hat es seiner Hand „begegnen lassen“. Das bedeutet nicht, dass Gott es bewirkt hat, aber Er hat es zugelassen. Dass nichts außerhalb seines Willens geschieht, bedeutet nicht, dass Er dafür verantwortlich ist. Aber Er hat wohl eine Absicht mit dem, was passiert. Er möchte dieses Geschehen benutzen, um den Schuldigen zu seinem Altar, einem Bild vom Kreuz, zu bringen. Wer aber darin nicht aufrichtig ist, soll sterben (1Kön 2:29).

Wer Vater oder Mutter schlägt

Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, übertritt das fünfte Gebot, das erste Gebot der Gebote, bei denen es um das Verhältnis zum Nächsten geht (2Mo 20:12). Auch hier ist, wie beim sechsten Gebot, wieder die Rede vom Aufstand gegen die von Gott eingesetzte Gewalt. Gottes Herrschaft und Autorität werden auf der Erde in erster Linie durch die Eltern repräsentiert. Kinder, die keine Achtung vor ihren Eltern haben, haben im Allgemeinen auch keine Achtung vor irgendeiner anderen Gewalt, geschweige denn vor Gott.

Wer einen Menschen raubt

Nun geht es um die Übertretung des achten Gebotes (2Mo 20:15). Von jeder Form des Diebstahls ist diese als die schlimmste anzusehen. Paulus spricht von den „Menschenräubern“ in einer Liste, worin er mehrere Menschen nennt, für die das Gesetz bestimmt ist (1Tim 1:9; 10). Es bedeutet, jemandem die Freiheit zu nehmen und ihn in einen Gegenstand umzuwandeln, der ihm Verdienst bringen soll.

In geistlicher Sicht bedeutet das, jemand anderes von sich selbst abhängig zu machen, um über ihn bestimmen zu können, wodurch dieser nicht mehr so sein kann, wie Gott ihn bestimmt hat. Der Mensch ist nach dem Bild Gottes geschaffen (1Mo 9:6; Jak 3:9). Darum muss jeder Mensch mit Respekt behandelt werden (1Pet 2:17a).

Wer Vater oder Mutter flucht

Es wird nun die Übertretung des fünften Gebotes (2Mo 20:12) thematisiert, die sich hier nicht wie in 2Mo 21:15 als körperliche Gewalt zeigt, sondern als schändliches Reden über die Eltern. Auch dieses Verbrechen soll mit der Todesstrafe geahndet werden.

Kinder, die durch Tat oder Wort ihre Eltern misshandeln, sind sehr tief gesunken in ihren Gefühlen und missachten die meist elementare Beziehung, die Gott in der Schöpfung den Menschen gegeben hat.

Strafen für körperliche Verletzungen

Das Zufügen von Körperverletzungen steht in Verbindung mit dem sechsten Gebot (2Mo 21:18; 19; 2Mo 20:13). Ein Streit eskaliert. Es gibt keinen Toten, wohl aber Verwundete. Der Verwundete kann eine Weile nicht arbeiten. Die erzwungene Ruhezeit soll vergütet werden. Eine weitere Strafe wird nicht auferlegt, wenn der Verwundete sich soweit erholt hat, dass er wieder gehen kann, wenn nötig mithilfe eines Stocks.

Wenn ein Knecht oder eine Magd von dem Besitzer so schwer geschlagen wird, dass der Betreffende stirbt, soll der Besitzer dafür büßen (2Mo 21:20; 21). Er hat jemandem das Leben genommen, was niemand zusteht. Wenn der Knecht nicht unmittelbar zu Tode kommt, muss der Besitzer nicht bestraft werden. Seine Strafe ist dann der Verlust des Knechtes. Ein christlicher Herr soll seinen Knecht nicht schlagen. Er wird angehalten, dass er noch nicht einmal drohen soll (Eph 6:9; vgl. Hiob 31:13-15).

Möglicherweise ist die Lage in 2Mo 21:22 so, dass die (schwangere) Frau eines der streitenden Ehemänner eingreifen will. Sie bekommt einen Stoß, woraufhin eine Fehlgeburt erfolgt. Dem Mann, der das verursacht hat, soll eine Strafe auferlegt werden, die durch den Ehemann der Frau festgelegt und von den Richtern bestätigt werden muss.

Wenn aber Schaden (2Mo 21:23) an der Frau oder an dem Kind geschieht, dann soll die Todesstrafe ausgeführt werden. Wir sehen hier, dass das Töten eines ungeborenen Lebens (heutzutage: Abtreibung) von Gott als das Zufügen eines Schaden gesehen wird, worauf die Todesstrafe steht.

In geistlicher Anwendung kann ein Streit zur Folge haben, dass geistliches Leben, das im Entstehen ist, erstickt wird. Wie viel geistlicher Schaden ist schon durch Streit zwischen Gläubigen entstanden!

In den 2Mo 21:24; 25 wird die Regel „Leben um Leben“ (2Mo 21:23) weiter ausgearbeitet. Wir finden hier den Kerngedanken des Gesetzes: Die Vergeltung steht im Vordergrund, das Heimzahlen mit gleicher Münze; ein absolut gerechter Grundsatz. Wenn Gott nach dem Grundsatz „Leben um Leben“ im Hinblick auf den Tod seines Sohnes gehandelt hätte, so wären alle Menschen vernichtet worden. Aber gerade an der Stelle der größten Missetat bat der Herr Jesus: „Vater, vergib ihnen“ (Lk 23:34).

Der Herr Jesus spricht auch von dem Gesetz der Vergeltung, vertieft es aber (Mt 5:38; 39). Was das Gesetz fordert, ist immer gerecht. Darum ist „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ richtig, wobei man nicht vergessen darf, dass es von einem Gericht ausgeführt werden soll und nicht in einer Sphäre persönlicher Vergeltung. Das hatten die Jünger als treue Juden gehört. Aber die Gnade geht viel weiter. Darauf verweist der Herr mit seinem: „Ich aber sage euch.“ In dem, was Er sagt, zeigt Er den Geist, in dem seine Jünger handeln sollen, so wie Er selbst das vollkommen getan hat. Das heißt, dass wir uns nicht gegen einen bösen Nächsten wehren sollen, und dass wir uns nicht nur ein bisschen, sondern tief erniedrigen lassen.

Das eben Gesagte ist wichtig in Situationen, in denen man uns ungerecht behandelt. Dann sollten wir in der Nachfolge Christi, diese Gesinnung zeigen. Wenn wir aber selber Unrecht getan haben, müssen wir damit rechnen, dass wir auf irgendeine Weise das Unrecht, dass wir getan haben, zurückbekommen werden (Kol 3:25; Gal 6:8).

Gott sorgt auch für das Recht der Knechte (2Mo 21:26; 27). Wenn der Besitzer das Auge oder den Zahn seines Knechtes so beschädigt, dass es bzw. er nicht mehr genutzt werden kann, soll der Besitzer seinen Knecht freilassen. Der Besitzer verliert dadurch die Arbeitskraft seines Knechtes und soll diesen ersetzen, was wiederum Geld kostet. Der Knecht hat etwas gewonnen. Er hat seine Freiheit wiedererlangt. Er ist aber auch deutlich geschädigt. Sein Sehvermögen ist beeinträchtigt oder das Essen seiner Nahrung ist nicht mehr so einfach wie früher.

Körperliche Verletzungen durch ein Tier

Wenn ein Ochse jemand tötet, soll dieser getötet werden. Das wegen der Tat getötete Tier darf nicht als Nahrung dienen, weil es durch seine abscheuliche Tat als unrein betrachtet werden soll. Der Besitzer ist nicht verantwortlich. Er konnte nicht ahnen, dass sein Tier so etwas tun würde.

Allerdings ist der Besitzer in dem Fall verantwortlich, wenn ihm bekannt ist, dass er ein gefährliches Tier besitzt. Wenn er das Tier nicht bewacht und es einen Menschen tötet, sollen sowohl das Tier als auch der Besitzer getötet werden. Es wurde jedoch die Möglichkeit eingeräumt, ein Sühnegeld als Lösegeld für das Leben zu bezahlen.

Dinge, die in unserem Besitz sind, können anderen Schaden zufügen. Das kann durch etwas geschehen, das nach unserem Dafürhalten eigentlich keinen Schaden verursachen kann. Es kann aber auch durch Dinge geschehen, bei denen uns bewusst ist, dass sie Schaden bei anderen verursachen können. Im letzten Fall muss unbedingt darauf geachtet werden, wie wir diese Dinge gebrauchen. Es können sowohl praktische als auch geistliche Anwendungen gemacht werden (Röm 14:13; 1Kor 8:8; 9).

Der in 2Mo 21:32 genannte Preis ist der, für den der Sohn Gottes in Gestalt eines Knechtes geschätzt wurde (Mt 26:14; 15).

Verletzung bei einem Tier

Schaden, am Eigentum eines anderen verursacht, muss vergütet werden. Im Fall, dass es nicht vorhersehbar ist, wird eine Regelung getroffen. Alle diese genannten Vorfälle ereignen sich im Volk Gottes und dienen uns zur Belehrung, „als Vorbilder für uns“ (1Kor 10:6; 11). Es ist also durchaus biblisch, in allen Fällen eine geistliche Anwendung zu machen. In einem Fall liegt eine solche auf der Hand, im anderen Fall ist sie weniger deutlich. Wichtig ist, dass eine Anwendung nicht auf Fantasie beruht, sondern auf einer Wahrheit, die im Neuen Testament vorgestellt wird.

Wenn es um Besitz geht, können wir an alles das denken, was uns in materieller und geistlicher Form anvertraut ist. Wie gehen wir mit unserem Geld um, unserem Besitztum oder unseren Fähigkeiten, die der Herr uns anvertraut hat? Benutzen wir diese zum Segen oder zum Schaden anderer? Wenn wir anderen einen materiellen oder geistlichen Schaden zugefügt haben, wie vergüten wir diesen? Auch materieller Schaden ist nicht immer nur mit einem Geldbetrag auszugleichen.

Im Allgemeinen können wir aus diesem Kapitel lernen, dass wir sehr wachsam sein müssen, dass das Böse sich nicht in uns offenbaren kann. Wenn wir doch irgendetwas Böses getan haben sollten, dann sollen wir bereit sein, einen Schadenersatz zu geben. Es ist wichtig, eine Gesinnung zu haben, dass wir nicht wollen, dass jemand durch uns einen Verlust, materiell oder geistlich, erleidet.

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