Exodus 21:13
Vorschriften bei Totschlag
In den 2Mo 21:12-36 werden genauere Bestimmungen für den Fall des Übertretens eines bestimmten Gebotes gegeben. Wir sehen, wie der HERR verschiedenen Umständen Rechnung trägt und inwiefern ein eigener Vorsatz des Menschen im Spiel ist. In Matthäus 5 geht der Herr Jesus auf das Übertreten von Geboten ein (Mt 5:21; 22; 27; 28; 33; 34; 38; 39). Er macht deutlich, dass es nicht nur um die Taten geht, sondern vor allem um das Herz, um die Gesinnung, die hinter dem Tun verborgen ist. So hat Er auch sein eigenes Herz offenbart, um zu zeigen, wie weit sein Leben über das hinausgeht, was das Gesetz fordert. Der Herr Jesus hat nicht nur das Gesetz erfüllt, sondern auch das, was darüber hinausgeht. Nirgends fordert das Gesetz, das Leben für andere zu geben. Das hat der Herr aber getan. Der Beweggrund dazu kann nur Liebe sein. In den 2Mo 21:12-14 geht es um nähere Bestimmungen zum sechsten Gebot (2Mo 20:13). Die radikalste Form der Gesetzesübertretung gegen den Nächsten ist, ihn zu töten, ihm das Leben zu nehmen. Die allgemeine Regel im Volk Israel ist, dass im Fall von Totschlag nach den Grundsätzen gehandelt werden muss, die Gott bereits Noah deutlich gemacht hatte (1Mo 9:6). Wer einen anderen tötet, beansprucht Rechte, die nur Gott hat. Gott allein hat das Verfügungsrecht über Leben und Tod. Dieses Verfügungsrecht hat Gott der Obrigkeit übertragen (Röm 13:1-7).Wenn jemand aus Versehen einen Menschen getötet hat, kann er zu einer Zufluchtsstadt fliehen, wofür später Regelungen getroffen werden (4Mo 35:6-15; 5Mo 19:1-13; Jos 20:1-9). Auch zum Altar kann er seine Zuflucht nehmen. Gott hat es seiner Hand „begegnen lassen“. Das bedeutet nicht, dass Gott es bewirkt hat, aber Er hat es zugelassen. Dass nichts außerhalb seines Willens geschieht, bedeutet nicht, dass Er dafür verantwortlich ist. Aber Er hat wohl eine Absicht mit dem, was passiert. Er möchte dieses Geschehen benutzen, um den Schuldigen zu seinem Altar, einem Bild vom Kreuz, zu bringen. Wer aber darin nicht aufrichtig ist, soll sterben (1Kön 2:29).
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