‏ Leviticus 20:16

Sexuelle Sünden

Die Sünden in diesen Versen sind Sünden gegenüber dem Nächsten, aber auch gegenüber sich selbst. Mit diesen Sünden wird die göttliche Schöpfungsordnung mit Füßen getreten. Es handelt sich um Inzest, widernatürliche und unnatürliche Geschlechtsgemeinschaft und sexuelle Perversität.

Dieser Aufzählung der abscheulichsten Sünden geht die des Fluchens von Vater und Mutter voran (3Mo 20:9). Das geschieht nicht umsonst. Es geht nicht um ein einmaliges Ausschimpfen der Eltern, wie schlimm das auch ist, sondern darum, ihnen etwas Schlimmes zu wünschen. Es ist eine Haltung des Aufstandes, die Gottes Autorität in den Eltern nicht anerkennen will. Das macht den Weg frei für alle denkbaren Gräueltaten. Gräueltaten sind die Folge von einem ungezügelten Folgen des eigenen Willens, gepaart mit dem Verwerfen aller Autorität. Es ist nicht nur das Fehlen der Ehrfurcht, sondern das bewusste Verfluchen der Eltern. Das offenbart einen verdorbenen Willen. Wer das tut, lädt Blutschuld auf sich und soll getötet werden.

Die Fälle, die in den 3Mo 20:10-18 folgen, auf welche die Todesstrafe angewendet werden soll, sind:

1. Hurerei (Ehebruch).

2. Gemeinschaft mit der Frau des Vaters.

3. Gemeinschaft mit der Schwiegertochter.

4. Homosexuelle Gemeinschaft.

5. Gemeinschaft mit einer Frau und ihrer Mutter (die Todesstrafe erfolgte durch Verbrennen, oder es bedeutet, dass nach der Todesstrafe die Leichname mit Feuer verbrannt werden).

6. Gemeinschaft eines Mannes oder einer Frau mit einem Tier.

7. Gemeinschaft mit der Halbschwester (Strafe: öffentliche Hinrichtung).

8. Gemeinschaft mit einer flüssigen Frau.

Gemeinschaft mit der Frau seines Vaters war die Sünde Rubens (1Mo 35:22). Wenn dieses Gesetz bereits bestanden hätte, wäre er ein Kind des Todes gewesen. Aber das verringert die Sünde nicht. Er verlor sein Erstgeburtsrecht (1Mo 49:3; 4). Diese Sünde hatte auch der Hurer in der Gemeinde von Korinth begangen (1Kor 5:1). Auf ihn wurde die geistliche Todesstrafe angewendet: Ausschluss aus der Gemeinde (1Kor 5:13).

Es folgt noch der Fall der Gemeinschaft mit einer Tante und einer Schwägerin (3Mo 20:19-21). Hier wird nicht die Todesstrafe ausgesprochen, sondern es wird erklärt, dass sie ihre Ungerechtigkeit tragen sollen. Die Schuld soll auf ihnen bleiben, ohne die Möglichkeit der Reinigung durch ein Opfer. Die Strafe ist Kinderlosigkeit, womit Gott das Gericht über diese Sünde selbst in die Hand nimmt (Hos 4:10).

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