Leviticus 21:17

Ausnahmen für den Priesterdienst

Ausnahmen für die Ausübung des Priesterdienstes waren folgende:

1. Töchter: nur Söhne durften Priester sein. Das Weibliche spricht von der Stellung, das Männliche von der Kraft, in der die Stellung verwirklicht wird. Zu wissen, dass man Priester ist, ist eine Sache – es auch zu praktizieren eine andere. Nur ein orthodoxes Bekenntnis (Tochter) macht noch nicht jemand zu einem Priester (Sohn).

2. Zu jung: Priester sollten ein bestimmtes Alter erreicht haben. Um Priesterdienst ausüben zu können, ist im gewissen Maß geistliches Wachstum oder Reife erforderlich.

3. Wenn jemand ein bestimmtes körperliches Gebrechen hatte. Ein Priester konnte Sohn sein, ein bestimmtes Alter haben, und doch ungeeignet sein, Priester zu sein. Jemand mit einem Gebrechen durfte wohl von den heiligen Dingen essen (3Mo 21:22). Er war nicht unrein. Aber er durfte keinen Priesterdienst verrichten.

Das Gebrechen musste nicht aus eigener Schuld kommen. Blindheit kann – geistlich angewendet – die Folge falscher Belehrung sein. Andere erhalten stark einseitige geistliche Belehrung, die sie deformiert und ihr Verständnis der Wahrheit aus dem Gleichgewicht bringt.

Was in Israel im buchstäblichen Sinn nicht möglich war, nämlich dass jemand sein Gebrechen beseitigt, ist in der Gemeinde im geistlichen Sinn wohl möglich. Der Herr Jesus kann eine Veränderung der Missgestalt bewirken, wenn wir uns Ihm anvertrauen.

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