Leviticus 5:4

Schuldig durch unbesonnenes Reden

Jemand sündigt und lädt Schuld auf sich, wenn er übereilt und übermütig spricht. Das ist ein Mangel an Selbstbeherrschung, man hat keine Kontrolle über das Fleisch. Petrus beteuerte zuerst mit viel Vehemenz, dass er den Herrn nie verlassen würde (Mt 26:33). Etwas später schwor er, dass er den Herrn nicht kenne (Mt 26:69-75). In beiden Fällen hatte er die Beherrschung über sich selbst verloren und handelte aus dem Fleisch.

Dies können wir auf wohlgemeinte Versprechen anwenden, wie etwa, jemandem zu sagen, dass wir ihn gerne einmal besuchen würden, es dann aber doch nicht tun. So ein Versprechen geben wir oft nur, um den anderen für den Augenblick damit aufzumuntern, dass wir ihn nicht vergessen, als dass wir wirklich die Absicht haben, ihn zu besuchen. Auch wenn wir jemandem rundheraus etwas Böses wünschen, weil er uns Unrecht getan hat (wobei es zum Glück nicht zur Ausführung der Tat kommt), sind dies „unbesonnen“ ausgesprochene Worte. Durch solche Worte machen wir uns schuldig. Wenn wir später auf unser Versprechen aufmerksam gemacht werden, sollen wir bekennen, dass wir diese Worte unbedacht ausgesprochen haben.

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