Psalms 3:4

4Doch du, oh JHWH, [bist] ein Schild um mich (bist Schutz für mich, schützt mich)
ein Schild um mich (bist Schutz für mich, schützt mich) - W. ein Schild um mich. Weil ein Schild aber ja nicht rundherum schützt (vgl. z.B. Gunkel 1968, S. 14: „Ein gewöhnlicher Schild deckt nur von einer, Jahve aber von allen Seiten.“), besser so: Schild wird in der heb. Poesie des Öfteren auch rein metaphorisch für „Schutz“ verwendet (vgl. z.B. Creach 1996, S. 29f.; KBL3, S. 517) und das Heb. ba`ad (meist: „um...herum“) kann auch nur die Relation des Schutz-für-jmdn-Seins angeben (vgl. z.B. KBL3, S. 135): „JHWH ist ein Schild um mich“ = „JHWH ist Schutz für mich“. Der Sinn der beiden Teilverse ist daher: Viele sagen, es gäbe keine Rettung für den Beter von Gott - aber Gott schützt ihn eben doch.
, [du bist] mein Mächtiger (mein Herrlicher, mein Ansehen, meine Herrlichkeit)
mein Mächtiger (mein Herrlicher, mein Ansehen, meine Herrlichkeit) - W. auf den ersten Blick „meine Herrlichkeit“. Das macht aber nicht viel Sinn (=> *Max ist Moritz' Herrlichkeit). Sinnvoller daher folgende Deutung: (1) kabod („Herrlichkeit“) ist hier wie öfter eine Bezeichnung für Gott, den „Herrlichen“, so dass alle drei aufeinanderfolgenden Aussagen Bezeichnungen für Gott enthalten: „mein Schild/Schutz“, „mein Herrlicher“, „der, der meinen Kopf erhebt“ (so z.B. Christensen 2005.3, S. 1; Dahood 1965, S. 15; Krašovec 1984, S. 60). (2) Brettler weist darauf hin, dass dies kabod im Heb. auch häufig eine Qualität eines Kriegers bezeichne - „Thus,  כבוד should probably be translated with a word from the semantic field of strength, possible as »power«.“ (Brettler 1993, S. 140). Beide Aspekte kombiniert ergibt „mein Mächtiger“.
und der, der meinen Kopf (mich) erhebt (erhöht)
meinen Kopf (mich) erhebt (erhöht) - W.: „Der, der meinen Kopf erhöht“. „Mein Kopf“ ist im Heb. (ähnlich wie die „Seele“ in V. 3) ein Wechselbegriff für „Ich“ (vgl. z.B. Ryken 1998, S. 185.359f.; Schroer/Stäubli 2001, S. 83); „jmds Kopf erhöhen“ heißt daher hier „jemanden erhöhen“, „jemanden auszeichnen“ (vgl. KBL3, S. 1124).
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