Psalms 3:4
4Doch du, oh JHWH, [bist] ein Schild um mich (bist Schutz für mich, schützt mich) ▼▼ein Schild um mich (bist Schutz für mich, schützt mich) - W. ein Schild um mich. Weil ein Schild aber ja nicht rundherum schützt (vgl. z.B. Gunkel 1968, S. 14: „Ein gewöhnlicher Schild deckt nur von einer, Jahve aber von allen Seiten.“), besser so: Schild wird in der heb. Poesie des Öfteren auch rein metaphorisch für „Schutz“ verwendet (vgl. z.B. Creach 1996, S. 29f.; KBL3, S. 517) und das Heb. ba`ad (meist: „um...herum“) kann auch nur die Relation des Schutz-für-jmdn-Seins angeben (vgl. z.B. KBL3, S. 135): „JHWH ist ein Schild um mich“ = „JHWH ist Schutz für mich“. Der Sinn der beiden Teilverse ist daher: Viele sagen, es gäbe keine Rettung für den Beter von Gott - aber Gott schützt ihn eben doch.
, [du bist] mein Mächtiger (mein Herrlicher, mein Ansehen, meine Herrlichkeit) ▼▼mein Mächtiger (mein Herrlicher, mein Ansehen, meine Herrlichkeit) - W. auf den ersten Blick „meine Herrlichkeit“. Das macht aber nicht viel Sinn (=> *Max ist Moritz' Herrlichkeit). Sinnvoller daher folgende Deutung: (1) kabod („Herrlichkeit“) ist hier wie öfter eine Bezeichnung für Gott, den „Herrlichen“, so dass alle drei aufeinanderfolgenden Aussagen Bezeichnungen für Gott enthalten: „mein Schild/Schutz“, „mein Herrlicher“, „der, der meinen Kopf erhebt“ (so z.B. Christensen 2005.3, S. 1; Dahood 1965, S. 15; Krašovec 1984, S. 60). (2) Brettler weist darauf hin, dass dies kabod im Heb. auch häufig eine Qualität eines Kriegers bezeichne - „Thus, כבוד should probably be translated with a word from the semantic field of strength, possible as »power«.“ (Brettler 1993, S. 140). Beide Aspekte kombiniert ergibt „mein Mächtiger“.
und der, der meinen Kopf (mich) erhebt (erhöht) ▼▼meinen Kopf (mich) erhebt (erhöht) - W.: „Der, der meinen Kopf erhöht“. „Mein Kopf“ ist im Heb. (ähnlich wie die „Seele“ in V. 3) ein Wechselbegriff für „Ich“ (vgl. z.B. Ryken 1998, S. 185.359f.; Schroer/Stäubli 2001, S. 83); „jmds Kopf erhöhen“ heißt daher hier „jemanden erhöhen“, „jemanden auszeichnen“ (vgl. KBL3, S. 1124).
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